 |
Sandra Ahrens
Landesvorsitzende der Frauen Union Bremen |
Einführung einer Statistik zur Erfassung von Straftaten
aus Ehrmotiven
Der Europarat hatte schon im Jahr 2000 „alle Verbrechen im
Namen der Ehre verurteilt“ und sich „sehr besorgt über die
mangelhafte Datenlage gezeigt“. So gibt es bisher keine
Statistik, die zum Beispiel so genannte Ehrenmorde
gesondert ausweist. Dabei sind Ehrenmorde auch hierzulande
nicht selten. Eine Internet-Recherche von Terre des Femmes
ergab, dass alleine in den letzten zwei Jahren die
Zeitungen über mehr als 40 Morde oder Mordversuche im Namen
der Ehre auf Bundesebene berichtet haben.
Auch in Bremen gibt es mit dem so genannten „Bunkermord“
ein bundesweit mit erheblichem Echo verbundenen Ehrenmord.
Obwohl es sich eindeutig um einen Mord handelte, erkannte
das Landgericht Bremen auf Totschlag, als drei Kurden ein
junges kurdisches Paar auf Befehl eines PKK-Chefs
ermordeten, weil „den Angeklagten aufgrund ihrer
verinnerlichten heimatlichen Wertvorstellungen nicht
bewusst war, dass ihre Beweggründe objektiv als besonders
verwerflich und sozial rücksichtslos anzusehen waren.“
Glücklicherweise hob der Bundesgerichtshof dieses viel zu
millde Urteil wieder auf. Jedoch taucht dieser Doppelmord
in der Statistik nur unter dem Bereich Mord auf.
Wo die Ehre des Clans über unsere Verfassung und unsere
Gesetze gestellt wird, ist unsere Gesellschaft in ihrem
Fundament bedroht. Aus einem falschen Ehrverständnis heraus
werden verschiedenste Straftaten begangen, wie
Entführungen, Körperverletzung und eben auch Mord. Der
Staat muss deutlich machen, dass er nicht wegsieht. Deshalb
sollen Straftaten aus Ehrmotiven in einer gesonderten
amtlichen Statistik ausgewiesen werden.
Daten und Fakten einer solchen Statistik können für
Initiativen zur Gesetzgebung genutzt werden und helfen bei
der Prävention und ggf. auch bei der Aufklärung solcher
Straftaten.
|